In Form von Nachfolge in Familienunternehmen, Kauf und Verkauf von Unternehmen und Unternehmensbewertung nach IDW S1 erstellen wir Konzepte und Gutachten und unterstützen Sie in allen Phasen der Umsetzung.
Unternehmensbewertung nach IDW S1
Der Kern und Inhalt einer Unternehmensbewertung nach IDW S1, ein vom Institut der Wirtschaftsprüfer erarbeiteter Standard, hat die Ermittlung des Wertes von ganzen Unternehmen oder von Anteilen
an Unternehmen zum Gegenstand.
Der Wert eines Unternehmens bestimmt sich unter der Voraussetzung ausschließlich finanzieller Ziele durch den Barwert der mit dem Eigentum an dem Unternehmen verbundenen Nettozuflüsse an die
Unternehmenseigner. Demnach wird der Wert des Unternehmens allein aus seiner Ertragskraft, d.h. seiner Eigenschaft, finanzielle Überschüsse für die Unternehmenseigner zu erwirtschaften,
abgeleitet.
Der Unternehmenswert wird grundsätzlich als Zukunftserfolgswert ermittelt. In der Unternehmensbewertungspraxis haben sich als gängige
Verfahren das Ertragswertverfahren und die Discounted Cash Flow-Verfahren herausgebildet.
Bewertungsanlässe können sein
Unternehmensbewertungen werden bei vielfältigen Anlässen unternehmerischer Initiativen, wie Kauf oder Verkauf von Unternehmen, Zuführungen von Eigen- oder Fremdkapital oder Sacheinlagen, Börsengang, oder Management Buy Out vorgenommen.
Bewertungen auf vertraglicher Grundlage erfolgen insbesondere beim Eintritt und Austritt von Gesellschaftern aus einer Personengesellschaft, bei Nachfolgeregelungen und bei Abfindungsfällen im Familienrecht.
Dabei kann der Unternehmensberater auftreten in der Funktion als
Neutraler Gutachter
In der Funktion als neutraler Gutachter wird der Unternehmensberater als Sachverständiger tätig, der mit nachvollziehbarer Methodik einen von den individuellen Wertvorstellungen betroffener
Parteien unabhängigen Wert des Unternehmens – den objektivierten Unternehmenswert – ermittelt.
Berater
In der Beratungsfunktion ermittelt der Unternehmensberater einen subjektiven Entscheidungswert, der z.B. angeben kann, was – unter Berücksichtigung der vorhandenen individuellen Möglichkeiten und
Planungen – ein bestimmter Investor für ein Unternehmen höchstens anlegen darf (Preisobergrenze) oder ein Verkäufer mindestens verlangen muss (Preisuntergrenze), um seine ökonomische Situation
durch die Transaktion nicht zu verschlechtern.
Schiedsgutachter/Vermittler
In der Schiedsgutachter-/Vermittlerfunktion wird der Unternehmensberater tätig, der in einer Konfliktsituation unter Berücksichtigung der verschiedenen subjektiven Wertvorstellungen der Parteien
einen Einigungswert als Schiedsgutachter feststellt oder als Vermittler vorschlägt.
Durch die Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten stellen wir sicher, dass die juristischen Besonderheiten und Anforderungen in dem Gutachten berücksichtigt werden.